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Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:
"o.A." - ohne Altersangabe Laufen Filme "ab 12 Jahre" noch um 20:00 o. 23:00 Uhr
müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn,
sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Hier greift das Jugendschutzgesetz, das überall bei uns
aushängt. Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach
22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr
nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein.
"ab 6 Jahre"
"ab 12 Jahre" (auch freigegeben für Kinder ab 6 J.
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten*)
"ab 16 Jahre"
"ab 18 Jahre"
*Es handelt sich hierbei um ein so genanntes "Eltern- privileg", das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des überarbeiteten Jugendschutzgesetztes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer "personensorgeberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.